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Visum für Au-Pairs

13.06.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Urkunden über den Personenstand wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden o.ä. müssen im Original mit Legalisation/Apostille eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 8-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat die Versagung des Visums zur Folge.

Allgemeine Informationen

Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au-pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.

Ziel von Au-pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur ein Mal möglich.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen. Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit mind. zwei (2) komplett freien Seiten). Die Gültigkeit des Passes muss die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten.

Eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Unterschriebener Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Muster im Original und eine Kopie. Ein Ausdruck oder eine Faxkopie werden akzeptiert, wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam.

Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer Kopie

Motivationsschreiben mit einer Kopie; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden

Meldebescheinigung der Gastfamilie im Original und eine Kopie

Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise, z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung (im Original und eine Kopie)

Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats im Original und eine Kopie)

Krankenversicherung gem. EU-Norm (gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (in der Regel durch Au-pair-Vertrag)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Angola

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Angola, z.B. Arbeitsvisum

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in AOA. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in bar, ein

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