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Pässe und Ausweise

09.06.2023 - Artikel


Allgemeine Hinweise

Achten Sie bitte darauf, dass Sie:

- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen (frontales, aktuelles Lichtbild mit der Maße 4,5 cm x 3,5 cm)

- alle antragsbegründenden Unterlagen beifügen.


Reisepassanträge, bei denen die Namensführung nicht geklärt ist, können nicht bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie vor Passbeantragung eine Namenserklärung abgeben müssen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie seit Ihrer letzten Passausstellung geheiratet und den Familiennamen Ihres Ehegatten angenommen haben. Eine Namenserklärung kann beispielsweise auch erforderlich sein, wenn Sie für Ihr Kind den ersten Reisepass beantragen und die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Detaillierte Informationen und Hinweise finden Sie auf unserer Webseite


Beispiele zu Passfotos finden Sie hier: Pass_Fotomustertafel


ePass

Der deutsche Reisepass enthält einen Chip, auf dem die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Dies gilt für alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Es ist aus diesem Grund zwingend erforderlich, dass Sie bei Beantragung Ihres Reisepasses persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen. Reisepassanträge, die per Post eingehen, können nicht bearbeitet werden.

Die Gültigkeit des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Merkblatt_Pass

Passantrag_Download

Kinderreisepass

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

1) Biometrische Pässe: ePässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen ePässe zu beantragen, da Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.

2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt. Sie sind 1 Jahr gültig und können einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sind jedoch längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig. Kinderreisepässe werden u.a. nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.

Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Wichtige Information bei erstmaliger Beantragung eines Passes: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen auf unserer Webseite zu Geburtsanzeige und Namenserklärung durch.

Passantrag_Kinder

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass kann ausgestellt werden, wenn der Passbewerber glaubhaft macht, den Pass sofort zu benötigen und die Ausstellung eines ePasses zeitlich nicht in Frage kommt. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr lang gültig und wird bei späterer Aushändigung eines ePasses wieder eingezogen oder entwertet zurückgegeben.

Merkblatt Pass und Pass Antrag


Ausweisverlust

Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein „Reiseausweis als Passersatz“ (RAP) ausgestellt werden. Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere vorlegen können, ist eine sofortige Ausstellung möglich. Ohne diese Kopie muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ist unbedingt die polizeiliche Verlustmeldung vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden müssen. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich!

Merkblatt_Zweitpass_RaP



Personalausweis

Seit 01.01.2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen Personalausweisbehörde für Personalausweisangelegenheiten im Ausland (§ 7 Abs. 2 Personalausweisgesetz).

Zuständig für die in Angola lebenden deutschen Staatsangehörigen ist hierfür aktuell die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Windhuk, Namibia.

Ab dem 01.11.2022 kann die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Luanda, Angola auch Personalausweise ausstellen. Eine Beantragung in der Deutschen Botschaft Windhuk ist dann für in Angola lebende deutsche Staatsangehörige nicht mehr möglich.

Daneben können Auslandsdeutsche weiterhin bei den inländischen Personalausweisbehörden alle Personalausweise betreffende Anträge (Neuausstellung, Änderung, elektronische Zusatzfunktionen aktivieren/deaktivieren, PIN-Änderung) stellen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 8 Personalausweisgesetz).

Diese Ausnahmeregelung wird von den verschiedenen Inlandsbehörden unterschiedlich gehandhabt. Bei Annahme des Antrags wird ein Unzuständigkeitszuschlag fällig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.


Personalausweis_Merkblatt

Antrag



WICHTIG: PASSBEANTRAGUNG NUR NACH VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG PER E-MAIL AN consulado@luanda.diplo.de


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