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Pässe und Ausweise

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Allgemeine Hinweise


PASSBEANTRAGUNG NUR NACH VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG. BITTE NUTZEN SIE DAFÜR UNSER KONTAKTFORMULAR.


Achten Sie bitte darauf, dass Sie:

- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen (frontales, aktuelles Lichtbild mit der Maße 4,5 cm x 3,5 cm)

Beispiele zu Passfotos finden Sie hier.



Reisepass und Personalausweis

Für deutsche Staatsangehörige, die in Angola ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Luanda die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde. Der Pass oder Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigten vorsprechen.

Sind Antragstellende noch in Deutschland gemeldet, jedoch aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage, den neuen Pass am deutschen Wohnort zu beantragen, kann die Botschaft mit schriftlicher Ermächtigung der zuständigen deutschen Passbehörde tätig werden. In diesem Fall fällt neben Auslagen die doppelte Passgebühr an.

Die Antragstellenden müssen im Antraggrundsätzlich alle Tatsachen angeben und alle Nachweise erbringen, die zur Feststellung der Identität, der deutschen Staatsangehörigkeit und der einzutragenden Namensführung notwendig sind.


Sie benötigen für den Passantrag folgende Unterlagen:

- Vollständig und leserlich (oder maschinenschriftlich) ausgefülltes Antragsformular

- Aktuelles biometrisches Foto

- Bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis

- Deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde (sollten Sie nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein)

- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland (entfällt, wenn Sie nie einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)

- „Título de Residência“/Visum für den Daueraufenthalt oder angolanischen Reisepass bei doppelter Staatsangehörigkeit

- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)

- ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde

- ggf. Bescheinigung über die Namensführung

- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde, falls Sie eingebürgert wurden

- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument sowie ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

- Bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei

- ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird


Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o.g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls im Original – vor:

- Aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter

- Aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters

- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern

- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

- Falls ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, beglaubigte Zustimmungserklärung zur Passbeantragung


Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert oder wird für einen Minderjährigen, der im Ausland geboren wurde, erstmalig ein Reisepass beantragt? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung, Geburtsanzeige und/oder Eheschließungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Auch in anderen Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.


Vorläufiger Reisepass:

Ein vorläufiger Reisepass kann ausgestellt werden, wenn der Passbewerber glaubhaft macht, den Pass sofort zu benötigen und die Ausstellung eines ePasses zeitlich nicht in Frage kommt. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr lang gültig und wird bei der Aushändigung des ePasses, der zugleich beantragt werden muss, wieder eingezogen oder entwertet zurückgegeben.



Weitere Informationen

Kontaktformular

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

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