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Familienangelegenheiten

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Geburt und Namensgebung

Im Ausland geborene Kinder eines deutschen Vaters und/oder einer deutschen Mutter können und sollten zusätzlich zu der Registrierung beim angolanischen Standesamt bei einem deutschen Standesamt registriert werden. In bestimmten Fällen kann eine Namenserklärung für das Kind für die spätere Passbeantragung notwendig sein.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Registrierung von Geburt und Namenserklärungen für Kinder via consulado@luan.diplo.de.

Vaterschaftsanerkennung

Die Deutsche Botschaft Luanda kann keine Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen annehmen. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu Erbscheinen und dem Europäischen Nachlasszeugnis an die Deutsche Botschaft Windhuk, Namibia.

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