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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten
Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Wenn Kfz-Papiere, Führerschein oder Personalausweis abhanden gekommen sind, können diese Dokumente nur von den Heimatbehörden ersetzt werden, nicht von der Botschaft.
Ein Ersatzführerschein kann nur bei der für den letzten Wohnort in Deutschland zuständige Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Sofern für den Antrag eine Unterschriftenbeglaubigung durch die Botschaft benötigt wird, gelten die auch sonst anzuwendenden Grundsätze und Gebühren.
Informationen zu Beglaubigungen finden Sie hier: Beglaubigungen