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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Wenn Kfz-Papiere, Führerschein oder Personalausweis verloren wurden, können diese Dokumente nur von den Heimatbehörden ersetzt werden, nicht von der Botschaft.

Ein Ersatzführerschein kann nur bei der für den letzten Wohnort in Deutschland zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Sofern für den Antrag eine Unterschriftenbeglaubigung durch die Botschaft benötigt wird, gelten die auch sonst anzuwendenden Grundsätze und Gebühren.

Informationen zu Beglaubigungen finden Sie hier: Beglaubigungen

Ferner müssen aufgrund der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11 März 2019 (BGBI. I S. 218) Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der Umtausch findet gestaffelt statt und ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

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