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Beglaubigungen und Bescheinigungen
Beglaubigung, © Photothek.de
Allgemeine Hinweise
Ist es dem Antragsteller nicht möglich, persönlich in der Botschaft vorzusprechen, so muss sein Vertreter, d.h. der Vollmachtnehmer, sich durch Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht im Original sowie einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers ausweisen.
Kopien
Zur Beglaubigung einer Fotokopie müssen Sie außer einer einfachen Fotokopie auch stets das Original vorlegen.
Die Gebühr beträgt den Gegenwert von 5 Euro, jede weitere zusammenhängende Seite 50 Cents.
Unterschriften
Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie das Dokument, dass Sie unterzeichnen wollen, persönlich im Beisein des Konsularbeamten unterschreiben. Es ist daher eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten notwendig.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) und Bargeld mit. Die Gebühr beträgt mindestens den Gegenwert von 15 Euro in Kwanzas. Sie richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit, der sich in den meisten Fällen aus der Urkunde ergibt (Gebührenrahmen bis 250 Euro). In familienrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Gebühr 20 Euro.
Übersetzungsbescheinigung
Oftmals ist zur Verwendung deutscher Dokumente in Angola eine Bescheinigung notwendig, die den Behörden bestätigt, dass die Übersetzung ins Portugiesische tatsächlich inhaltlich richtig ist. Da es keine vereidigten Übersetzer gibt, stellt die Botschaft solche Bescheinigungen aus.
Die Gebühr pro Bescheinigung beträgt mindestens den Gegenwert von 10 Euro in Kwanzas.
Übersetzungen aus der portugiesischen in die deutsche Spache können wir nicht bestätigen. Eine Liste der in Deutschland vereidigten Übersetzer für die portugiesische Sprache finden Sie auf der Website des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. .