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Familienangelegenheiten
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Geburt und Namensgebung
Im Ausland geborene Kinder eines deutschen Vaters und/oder einer deutschen Mutter können und sollten zusätzlich zu der Registrierung beim angolanischen Standesamt bei einem deutschen Standesamt registriert werden. In bestimmten Fällen kann eine Namenserklärung für das Kind für die spätere Passbeantragung notwendig sein.
Kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular für mehr Informationen.
Vaterschaftsanerkennung
Nach dem deutschen Internationalen Privatrecht unterliegt die Abstammung eines Kindes dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts oder aber im Verhältnis zu jedem Elternteil deren Heimatrecht. Das bedeutet: Ist der Vater des Kindes Deutscher, kann seine Vaterschaftsanerkennung auch bei einem Kind, dessen gewöhnlicher Aufenthalt in Angola liegt, nach deutschem Recht erfolgen.
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Angolanisches Namensrecht
Rechtsverbindliche Auskünfte zur Namensführung nach angolanischem Recht können durch die Deutsche Botschaft Luanda nicht gegeben werden. Die nachfolgenden Auskünfte zum angolanischen Recht werden unverbindlich erteilt. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die angolanische Botschaft in Berlin.