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Beglaubigungen und Bescheinigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel


Allgemeine Hinweise

Ist es dem Antragsteller nicht möglich, persönlich in der Botschaft vorzusprechen, so muss sein Vertreter, d.h. der Vollmachtnehmer, sich durch Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht im Original sowie einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers ausweisen.


Kopiebeglaubigung

Zur Beglaubigung einer Fotokopie müssen Sie stets das Original vorlegen. Die Kopien selbst werden in der Botschaft angefertigt.
Die Gebühr beträgt den Gegenwert von 31,50 Euro, zu zahlen in Kwanza zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft.


Unterschriften

Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift müssen Sie das Dokument, dass Sie unterzeichnen wollen, persönlich im Beisein des Konsularbeamten unterschreiben. Es ist daher eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten notwendig.

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) und Bargeld mit. Die Gebühr beträgt in namensrechtlichen Angelegenheiten den Gegenwert von 79,57 Euro, in allen anderen Angelegenheiten beträgt sie den Gegenwert von 56,43 Euro.


Übersetzungsbescheinigung​​​​​​​

1. Deutsche Dokumente zur Vorlage bei angolanischen Behörden

Wird die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung zur Vorlage bei einer angolanischen Behörde / Gericht benötigt, kann ein in Angola ansässiger Übersetzer mit der Übersetzung betraut werden.

Da selbst eine durch einen in Angola vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung regelmäßig von den angolanischen Behörden nicht anerkannt wird, kann anschließend die Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung durch die Botschaft erfolgen. Diese ist gebührenpflichtig. Die Gebühr pro Bescheinigung richtet sich nach dem dafür benötigten Zeitaufwand.

Anschriften von Übersetzern in Angola finden Sie in der Übersetzerliste.

Alternativ kann eine in der Bundesrepublik Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung zur Vorlage bei angolanischen Behörden mit einer Bestätigung der Botschaft versehen werden.

Die Botschaft selbst kann keine Übersetzungen vornehmen.

2. Angolanische / Portugiesischsprachige Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden

Angola kennt die Institution eines vereidigten Übersetzers.

Sollte eine deutsche Behörde / Gericht auf eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers bestehen, so kann die Urkunde entweder in Angola durch einen vereidigten Übersetzer oder in Deutschland übersetzt werden.

Falls Sie einen in Angola vereidigten Übersetzer beauftragen möchten, klären Sie dessen Anerkennung bitte vorab bei der deutschen Behörde / dem deutschen Gericht ab. Die Botschaft kann keine Übersetzungen aus der portugiesischen in die deutsche Sprache zur Vorlage in Deutschland bestätigen.

Adressen von vereidigten Übersetzern für die portugiesische Sprache in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes für Dolmetscher und Übersetzer e.V. (http://bdue.de/der-bdue/). Übersetzungen aus der portugiesischen in die deutsche Sprache kann die Botschaft nicht bestätigen.

Oftmals ist zur Verwendung deutscher Dokumente in Angola eine Bescheinigung notwendig, die den Behörden bestätigt, dass die Übersetzung ins Portugiesische tatsächlich inhaltlich richtig ist. Da es keine vereidigten Übersetzer gibt, stellt die Botschaft solche Bescheinigungen aus.

Die Gebühr pro Bescheinigung richtet sich nach dem dafür benötigten Zeitaufwand.


Übersetzungen aus der portugiesischen in die deutsche Sprache können wir nicht bestätigen. Eine Liste der in Deutschland vereidigten Übersetzer für die portugiesische Sprache finden Sie auf der Website des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.


Legalisation

Die Legalisation wird durch die Konsularbeamten der Deutschen Botschaft in Luanda vorgenommen und bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden oder an die Urkunde anzuheftenden Vermerk vollzogen.

Für die Legalisation von Urkunden gelten im Übrigen folgende allgemeine Grundsätze:

• Die ausländischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden; Kopien genügen auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind.

• In Angola ist die Legalisation von Urkunden nur möglich, wenn diese zuerst durch das angolanische Außenministerium vorbeglaubigt worden sind (auch dies kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen). Eine Vorbeglaubigung nimmt das Außenministerium nach hiesigem Informationsstand nur vor, wenn die Ausstellung der Urkunde nicht mehr als drei Monate zurückliegt.

• Anschließend erfolgt die Legalisation von Urkunden bei der deutschen Botschaft in Luanda. Hierbei ist auch der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr darzulegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt werden. Zudem wird die Kopie eines aktuellen Ausweises der in der Urkunde genannten Person benötigt.

Falls es den Antragstellern nicht möglich sein sollte, selbst bei der Botschaft vorzusprechen, etwa weil sie sich nicht in Angola aufhalten, können Antrag und Urkunde auch durch Verwandte oder Bekannte vor Ort eingereicht werden, wenn diese hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden. Die Beantragung ist während der konsularischen Öffnungszeiten möglich (Mo-Fr, 08:00-12:00 Uhr).

Die Legalisationsgebühr beträgt i.d.R 28,45 Euro, zahlbar bei der Deutschen Botschaft in Kwanza zu dem zum Zeitpunkt der Beantragung gültigen Wechselkurs der Botschaft. Zur Höhe der eventuell bei angolanischen Behörden anfallenden Gebühren können keine Angaben gemacht werden.


Weitere Informationen

Kontaktformular

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