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Finanzierungsnachweis
Zahlenschloss mit mehreren Stapeln aus Münzen | Verwendung weltweit, © Picture Alliance
Finanzierungsnachweis
Für die Visumbeantragung zu Studienzwecken oder für den Besuch eines Intensivsprachkurses in Deutschland ist der Nachweis der gesicherten Finanzierung notwendig. Die gängigsten Möglichkeiten der Erbringung eines Finanzierungsnachweises seien nachfolgend aufgeführt. Falls der Aufenthalt ausnahmsweise auf andere Art und Weise finanziert werden soll, bitten wir vorab um Kontaktaufnahme mit der Botschaft. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter https://www.studieren-in-deutschland.org/finanzierungsnachweis/
Sperrkonto
Es besteht die Möglichkeit, bei einem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, ein sog. Sperrkonto zu eröffnen. Hierfür muss der für die Lebensunterhaltssicherung notwendige Betrag auf dieses Konto eingezahlt werden und mit einem sog. Sperrvermerk belegt werden. Der Betrag beläuft sich derzeit auf 992,-- EUR pro Monat, d.h. für die Dauer von einem Jahr mindestens 11.904,-- EUR.
Für Intensivsprachkurse müssen 1.091,-- EUR pro Monat nachgewiesen werden, d.h. für die Dauer von einem Jahr mindestens 13.092,-- EUR. Hiermit wird gewährleistet, dass der Betrag für die gesamte geplante Studiendauer tatsächlich zur Verfügung steht. Das Sperrkonto kann bei jedem Geldinstitut, dem die Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist, und auch vom Ausland aus eröffnet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das jeweilige Geldinstitut in Deutschland, z.B. per E-Mail. Falls Sie für die Eröffnung einen Identitätsnachweis (im Regelfall im Rahmen einer Unterschriftsbeglaubigung) benötigen, wenden Sie sich hierfür bitte an die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Die Wahl des Anbieters steht Ihnen grundsätzlich frei.
Verpflichtungserklärung
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Vorlage einer Förmlichen Verpflichtungserklärung im Sinne der §§ 66-68 AufenthG. Mittels der förmlichen Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Verpflichtungsgeber für Lebensunterhalt und Unterkunft des Verpflichtungsnehmers und übernimmt dafür Verantwortung, dass alle dem deutschen Staat gegenüber eventuell anfallenden Kosten im Zusammenhang mit Reise und Aufenthalt des Verpflichtungsnehmers durch den Verpflichtungsgeber ggfs. getragen werden.
Die Verpflichtungserklärung beinhaltet insbesondere:
- Gewährung von Unterkunft und Gegenständen des täglichen Lebens (§68 I AufenthG)
- Versorgung im Falle von Krankheit und/oder Krankenhausaufenthalt (§68 I AufenthG)
- Kosten einer Ausweisung und, im Falle einer freiwilligen Ausreise außerhalb der Frist, Kosten im Zusammenhang mit der Abschiebung (§66 II AufenthG)
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, muss der Verpflichtungsgeber ausreichendes Einkommen für eventuell anfallende Kosten nachweisen. Die Verpflichtungserklärung kann bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden. Die notwendigen vorzulegenden Unterlagen erfragen Sie daher bitte direkt bei der Ausländerbehörde.
Nur in Ausnahmefällen kann in der Deutschen Botschaft eine Verpflichtungserklärung entgegengenommen werden, z.B. wenn der Verpflichtungsgeber mit Wohnsitz in Deutschland sich nur vorübergehend in Angola aufhält oder über Einkommen in Deutschland verfügt. In diesem Fall muss der Verpflichtungsgeber persönlich in der Botschaft erscheinen, da die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung beglaubigt werden muss. Die vorzulegenden Unterlagen beinhalten:
- Gültiges Ausweisdokument des Verpflichtungsgebers (Reisepass oder Personalausweis)
- Meldebescheinigung des Verpflichtungsgebers
- Nachweise über Einkommen aus Arbeit oder sonstigen Erwerbsquellen
- Kopie des Reisepasses des Verpflichtungsnehmers
- Sofern bereits bekannt: zukünftige Adresse des Verpflichtungsnehmers in Deutschland
- Sofern vorhanden: Nachweise über eventuelle Stipendien
- Angabe über die geplanten Reisedaten
Alle Unterlagen müssen im Original mit je einer beglaubigten Kopie vorgelegt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 25,-- EUR, zu zahlen bei Ausstellung der Verpflichtungserklärung in bar in AOA.
Stipendium
Falls Sie Ihr Studium über ein Stipendium einer öffentlichen Einrichtung in Deutschland finanzieren, legen Sie bitte die Stipendienzusage vor (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche weiterführende Bildungseinrichtungen). Mehr Informationen zum Thema Stipendium erhalten Sie u.a. unter: www.funding-guide.de und http://www.estudar-na-alemanha.org/ .