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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

Artikel

Vorzugsweise sollte folgender Link zum Ausfüllen des Antragsformulars genutzt werden.


Nachzug zum Ehegatten

Allgemeine Informationen

Ein Visum zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner kann beantragt werden, sofern

• sich der Ehegatte in Deutschland gewöhnlich aufhält oder

• die Ehegatten beabsichtigen, gemeinsam nach Deutschland zu verziehen und die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland fortzusetzen.

Die erste Voraussetzung für den sog. Ehegattennachzug ist eine nach deutschem Recht wirksame Eheschließung. Partner der nach angolanischem Recht möglichen faktischen Lebensgemeinschaft („união-de-facto“) haben keine rechtliche Möglichkeit des Ehegattennachzugs.

Eingetragene Lebenspartner, sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) handelt, können ebenso ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Sämtliche Ausführungen dieses Merkblatts beziehen sich daher ebenso auf eingetragene Lebenspartner im Sinne des LPartG.

Die Deutsche Botschaft kann erst über den Visumantrag entscheiden, nachdem die für den Ort des (beabsichtigten) gewöhnlichen Aufenthalts des Ehepartners zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat. Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen ist daher mit einer Bearbeitungsdauer von mind. sechs Wochen zu rechnen.

Für den Familiennachzug erteilt die Botschaft das sogenannte Nationale Visum der Kategorie D mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb der Gültigkeit des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland, auch mit Transit via Schengenraum, reisen und muss sich nach Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen erhält der Visuminhaber dort den Aufenthaltstitel.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für die Visumbeantragung ist die Vorlage folgender Dokumente im Original mit je einer Kopie notwendig:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines längerfristigen Visums
  • Erklärung gemäß § 54 Absatz 2 AufenthG
  • Zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • Falls Sie in Angola oder in sonstigen Drittstaaten geheiratet haben: legalisierte oder apostillierte Heiratsurkunde mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
  • Falls Sie in Deutschland geheiratet haben: deutsche Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Ehegatten in Deutschland; falls der Ehegatte nicht die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzt: Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Niederlassungserlaubnis
  • Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate (Mindestdeckungssumme 30.000,-- EUR oder 50.000,-- USD)
  • Falls der Ehegatte bereits in Deutschland lebt:
  • Meldebescheinigung
  • Kopie des Mietvertrags (nicht im Falle des Familiennachzugs zum deutschen Ehegatten)
  • Kopie ausreichenden Einkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Steuererklärung oder Arbeitsvertrag mit Nennung des monatlichen Gehalts; gilt nicht für den Familiennachzug zum deutschen Ehegatten)
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zum Beispiel mittels Sprachzertifikat A1; gilt nicht für Ehegatten von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union [außer Deutschland] und u.a. Brasiliens) – siehe hierzu auch das Merkblatt der Botschaft auf Portugiesisch und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - BAMF „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse für den Familiennachzug“ auf Deutsch.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühren

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.

Für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen des EWR (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist der Antrag gebührenfrei.



Nachzug zwecks Eheschließung

Allgemeine Informationen

Ein nationales Visum (Visum der Kategorie D) zur Eheschließung in Deutschland kann beantragt werden, wenn die Verlobten beabsichtigen, nach erfolgter Eheschließung gemeinsam in Deutschland leben zu wollen. Ist lediglich die Eheschließung in Deutschland geplant und soll der gemeinsame Lebensmittelpunkt in einen anderen Staat verlegt werden, kann ein Schengen-Visum (Visum der Kategorie C) beantragt werden. Dasselbe gilt für gleichgeschlechtliche Partner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen wollen (s. LPartG).

Die Deutsche Botschaft kann erst über den Visumantrag entscheiden, nachdem die für den Ort des (beabsichtigten) gewöhnlichen Aufenthalts des Verlobten zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat. Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen ist daher mit einer Bearbeitungsdauer von mind. sechs Wochen zu rechnen.

Für die Eheschließung erteilt die Botschaft das sogenannte Nationale Visum der Kategorie D mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb der Gültigkeit des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland, auch mit Transit via Schengenraum, reisen und muss sich nach Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen erhält der Visuminhaber dort den Aufenthaltstitel.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für die Visumbeantragung ist die Vorlage folgender Dokumente im Original mit je einer Kopie notwendig:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines längerfristigen Visums
  • Erklärung gemäß § 54 Absatz 2 AufenthG
  • Zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • Anmeldung der Eheschließung bei einem Standesamt
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Verlobten in Deutschland; falls der Verlobte nicht die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzt: Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Niederlassungserlaubnis
  • Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Verpflichtungserklärung)
  • Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Verlobten
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate (Mindestdeckungssumme 30.000,-- EUR oder 50.000,-- USD)
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zum Beispiel mittels Sprachzertifikat A1; gilt nicht für Ehegatten von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union [außer Deutschland] und u.a. Brasiliens) – siehe hierzu auch das Merkblatt der Botschaft auf Portugiesisch und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - BAMF „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse für den Familiennachzug“ auf Deutsch.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühren

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.


Nachzug zum deutschen minderjährigen Kind

Allgemeine Informationen

Ein Visum zum Familiennachzug zum minderjährigen ledigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann beantragt werden, wenn

• das Kind bereits in Deutschland wohnhaft ist oder

• das Kind gemeinsam mit dem Elternteil nach Deutschland ziehen wird.

Hierfür muss die Mutter- bzw. Vaterschaft nach deutschem Recht Bestand haben. Zudem muss der nachziehende Elternteil im Besitz des Sorgerechts sein.

Die Deutsche Botschaft kann die endgültige Entscheidung über den Antrag nur nach abgeschlossener Mitwirkung der Ausländerbehörde des voraussichtlichen Aufenthaltsorts in Deutschland treffen.

Aufgrund dieses Prozesses sollte der Antragsteller eine Mindestbearbeitungsdauer von sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kalkulieren.

Für den Familiennachzug zum Kind erteilt die Deutsche Botschaft das sogenannte Nationale Visum (Kategorie D), welches im Regelfall eine dreimonatige Gültigkeit besitzt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland reisen. Für diese Reise ist der Transit in andere Schengenstaaten möglich. Nach Ankunft wendet sich der Visuminhaber sodann an die Ausländerbehörde seines neuen Aufenthaltsorts in Deutschland. Dort erhält dieser nach erneuter Überprüfung der Voraussetzungen den Aufenthaltstitel.


Erforderliche Antragsunterlagen

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (einfache Ausfertigung)
  • Erklärung nach § 54 Abs. 2 AufenthG
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
  • Kopie des deutschen Reisepasses des Kindes
  • Deutsche Geburtsurkunde des Kindes
  • Falls Sie keine deutsche Geburtsurkunde besitzen: angolanisches „assento de nascimento“ des Kindes mit Nennung der Elternteile (vom MIREX beglaubigt, von der Deutschen Botschaft legalisiert und mit einer vereidigten Übersetzung ins Deutsche)
  • Nachweis des Sorgerechts (Eltern von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Angola beweisen dies im Regelfall per Geburtsurkunde)
  • Falls Sie in Angola oder im sonstigen Ausland geheiratet haben: legalisierte Heiratsurkunde mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
  • Falls Sie in Deutschland geheiratet haben: deutsche Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Kopie des Passes/Personalausweises des Kindes oder des Elternteils, welcher bereits in Deutschland wohnhaft ist.
  • Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate des Aufenthalts
  • Falls das Kind bereits in Deutschland lebt: Meldebescheinigung
  • Falls ein Elternteil bereits in Deutschland lebt: Meldebescheinigung; Einladungsschreiben

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühr

Für Eltern von deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen des EWR (EU; Norwegen; Island; Liechtenstein) ist der Antrag gebührenfrei.


Nachzug eines Kindes zu einem Elternteil

Allgemeine Informationen

Ein Visum zum Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Eltern bzw. zum in Deutschland lebenden Elternteil kann von Kindern unter 16 Jahren beantragt werden, sofern

• Beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht gemeinsam mit dem Kind seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegen möchte und zu diesem Zweck bereits ein Visum beantragt hat

• Die Familie beabsichtigt, einen gemeinsamen Hausstand in Deutschland zu begründen.

Für minderjährige Kinder, die 16 Jahre oder älter sind, kommen weitere Anforderungen wie z.B. das Beherrschen der deutschen Sprache hinzu.

Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern muss stets eine notarisierte Einverständniserklärung des zurückbleibenden Elternteils bzw. eine gerichtliche Verfügung vorliegen (MIREX).

Die Deutsche Botschaft kann erst über den Visumantrag entscheiden, nachdem die für den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Elternteils zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat. Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen ist daher mit einer Bearbeitungsdauer von mind. sechs Wochen zu rechnen.

Für den Familiennachzug erteilt die Botschaft das sogenannte Nationale Visum der Kategorie D mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb der Gültigkeit des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland, auch mit Transit via Schengenraum, reisen und muss sich nach Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen erhält der Visuminhaber dort den Aufenthaltstitel.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für die Visumbeantragung ist die Vorlage folgender Dokumente im Original mit je zwei Kopien notwendig:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines längerfristigen Visums
  • Erklärung gemäß § 54 Absatz 2 AufenthG
  • Zwei biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
  • Beglaubigte und legalisierte Geburtsurkunde des Kindes inkl. Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
  • Falls der Umzug nur mit oder zu einem Elternteil erfolgen soll: notarisierte gerichtliche Verfügung zum alleinigen Sorgerecht bzw. notarisierte Einverständniserklärung des zurückbleibenden Elternteils
  • Kopie der Reisepässe und Aufenthaltstitel (wenn zutreffend) der Eltern
  • Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Eltern bzw. des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Falls der in Deutschland lebende Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, Mietvertrag der in Deutschland lebenden Eltern bzw. des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Falls der in Deutschland lebende Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, Nachweise über ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Steuererklärung oder Arbeitsvertrag mit Nennung des monatlichen Gehalts) der in Deutschland lebenden Eltern bzw. des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate (Mindestdeckungssumme 30.000,-- EUR oder 50.000,-- USD)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühren

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 37,50 EUR. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.

Für Kinder von deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen des EWR (EU, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist der Antrag gebührenfrei.


Nachzug zu einem Schutzberechtigten

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzuges beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren. Nach erfolgter Zulassung zur Antragstellung muss für die persönliche Vorsprache bei der für Sie zuständigen Botschaft über die Webseite der Botschaft ein Termin vereinbart werden. Erst bei diesem Termin wird der Visaantrag gestellt.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum zum Ehegattennachzug erst dann erteilt werden kann, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Deutsche Botschaft kann erst über den Visumantrag entscheiden, nachdem die für den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Elternteils zuständige Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat. Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen ist daher mit einer Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.

Für den Familiennachzug erteilt die Botschaft das sogenannte Nationale Visum der Kategorie D mit einer Gültigkeit von drei Monaten. Innerhalb der Gültigkeit des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland, auch mit Transit via Schengenraum, reisen und muss sich nach Ankunft bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen erhält der Visuminhaber dort den Aufenthaltstitel.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für den Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit je zwei Kopien vor:

  • 2 vollständig ausgefüllte und unterschriebene ‚Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums’ oder 'Antragsformular für Ehegatten / für Kinder anerkannter Flüchtlinge'
  • ein gültiger Reisepass mit 2 Kopien
  • 2 biometrische Passfotos mit hellem Hintergrund (bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt Passfotos)
  • sowie die folgenden Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie, jeweils mit 2 Kopien (allen Dokumenten, die nicht in Deutsch verfasst sind, ist eine von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen, ebenfalls mit 2 Kopien):
  • ausländische Heiratsurkunde / Nachweis der religiösen Eheschließung und Heiratsurkunde als Nachweis der Registrierung im Zivilregister
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • 2 Kopien des deutschen Aufenthaltstitels des Ehegatten und eine Kopie seines Bescheides über die Zuerkennung der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden legalisiert oder apostilliert sein.

Vor Erteilung des Visums muss eine Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Krankenversicherung ab.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühren

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.

Zusatz für Antragsteller, die nicht im Besitz eines visierfähigen Reisedokuments sind

Es ist ein gesondertes, vom Antragsteller bei der Botschaft zu beantragendes Verfahren beim Bundesministerium des Inneren zur Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht erforderlich. Hierfür werden ein weiteres Exemplar des Antragsformulars und ein dritter Kopiensatz aller o.g. Dokumente benötigt. Bitte legen Sie bei der Antragstellung jegliche Identitätsdokumente, die Sie besitzen, vor. Die Gesamtbearbeitungszeit erhöht sich durch dieses erforderliche Verfahren in der Regel um 4-8 Wochen.


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