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Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Neubau von einem Wohnhaus

Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox

Artikel

Vorzugsweise sollte folgender Link zum Ausfüllen des Antragsformulars genutzt werden.

Allgemeine Informationen

Unter bestimmten Bedingungen kann ausländischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlaubnis und ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erteilt werden. Bitte beachten Sie den Link der Webseite „Arbeiten in Deutschland“, um zu überprüfen, welche Personen- oder Berufsgruppen eine Arbeitserlaubnis erhalten können:

Arbeitserlaubnis

Weitere Informationen hält die Webseite www.make-it-in-germany.com bereit.

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kommt für Fachkräfte ggf. auch die Erteilung einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte in Betracht.

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn die Beschäftigung, der Sie nachgehen möchten, Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie in Ihrem Arbeitsvertrag das erforderliche Jahresgehalt vorweisen können.

Eine ICT-Karte wird Ihnen erteilt, wenn Sie vorübergehend von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der EU abgeordnet werden.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für den Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit je einer Kopie vor:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (einfache Ausfertigung)
  • Erklärung nach § 54 Abs. 2 AufenthG
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
  • Arbeitsvertrag oder Brief des zukünftigen Arbeitsgebers, in welchem er die Anstellung bestätigt und welche eine möglichst genaue Beschreibung der zukünftigen Tätigkeit unter Angabe des zukünftigen monatlichen Einkommens enthält
  • Sofern es sich um einen Austausch von Mitarbeitern innerhalb einer Firma handelt: Brief des Arbeitsgebers, in welchem dieser die Zuteilung des Arbeitsnehmers an den deutschen Standort bestätigt.
  • Ausführlicher Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung
  • Nachweise über die berufliche Qualifizierung: (Schul-/Universitäts-)Abschlusszeugnisse / Arbeitszeugnisse mit vereidigter deutscher Übersetzung. Bei ausländischen Abschlusszeugnissen: Nachweis über die Anerkennung in Deutschland (siehe hierzu www.recognition-in-germany.de). Im Falle einer ausländischen Berufsqualifizierung: Äquivalenzzertifikat (siehe hierzu www.bq-portal.de).
  • Sofern vorhanden: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Nachweis über die Reisekrankenversicherung (Mindestgültigkeit für die ersten drei Monate nach Einreise mit Mindestdeckung 30.000,-- EUR bzw. 50.000,-- USD. Vor Erteilung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ist bei dortiger Stelle der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für Deutschland nachzuweisen. Die Reisekrankenversicherung muss ab Einreise gültig sein.)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Um die Bearbeitungs- und Wartezeit zu verringern, bitten wir darum, dass Sie die Antragsunterlagen in drei Ausführungen vorlegen: 1. Ausführung im Original und die beiden weiteren in Kopie. Bitte stellen Sie die korrekte Reihenfolge aller Ausführungen sicher. Wir danken für Ihre Mithilfe!

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühr

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR.

Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.
e Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.

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