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Visa für Erwerbstätigkeit, Arbeitsplatzsuche und Au-Pair

Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle

Bauarbeiter, © colourbox

Artikel

Vorzugsweise sollte folgender Link zum Ausfüllen des Antragsformulars genutzt werden.

Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Allgemeine Informationen

Unter bestimmten Bedingungen kann ausländischen Staatsangehörigen eine Arbeitserlaubnis und ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erteilt werden. Bitte beachten Sie den Link der Webseite „Arbeiten in Deutschland“, um zu überprüfen, welche Personen- oder Berufsgruppen eine Arbeitserlaubnis erhalten können:

Arbeitserlaubnis

Weitere Informationen hält die Webseite www.make-it-in-germany.com bereit.

Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kommt für Fachkräfte ggf. auch die Erteilung einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte in Betracht.

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn die Beschäftigung, der Sie nachgehen möchten, Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie in Ihrem Arbeitsvertrag das erforderliche Jahresgehalt vorweisen können.

Eine ICT-Karte wird Ihnen erteilt, wenn Sie vorübergehend von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der EU abgeordnet werden.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für den Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit je einer Kopie vor:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (einfache Ausfertigung)
  • Erklärung nach § 54 Abs. 2 AufenthG
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
  • Arbeitsvertrag oder Brief des zukünftigen Arbeitsgebers, in welchem er die Anstellung bestätigt und welche eine möglichst genaue Beschreibung der zukünftigen Tätigkeit unter Angabe des zukünftigen monatlichen Einkommens enthält
  • Sofern es sich um einen Austausch von Mitarbeitern innerhalb einer Firma handelt: Brief des Arbeitsgebers, in welchem dieser die Zuteilung des Arbeitsnehmers an den deutschen Standort bestätigt.
  • Ausführlicher Lebenslauf über den beruflichen Werdegang in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung
  • Nachweise über die berufliche Qualifizierung: (Schul-/Universitäts-)Abschlusszeugnisse / Arbeitszeugnisse mit vereidigter deutscher Übersetzung. Bei ausländischen Abschlusszeugnissen: Nachweis über die Anerkennung in Deutschland (siehe hierzu www.recognition-in-germany.de). Im Falle einer ausländischen Berufsqualifizierung: Äquivalenzzertifikat (siehe hierzu www.bq-portal.de).
  • Sofern vorhanden: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Nachweis über die Reisekrankenversicherung (Mindestgültigkeit für die ersten drei Monate nach Einreise mit Mindestdeckung 30.000,-- EUR bzw. 50.000,-- USD. Vor Erteilung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ist bei dortiger Stelle der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für Deutschland nachzuweisen. Die Reisekrankenversicherung muss ab Einreise gültig sein.)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Um die Bearbeitungs- und Wartezeit zu verringern, bitten wir darum, dass Sie die Antragsunterlagen in drei Ausführungen vorlegen: 1. Ausführung im Original und die beiden weiteren in Kopie. Bitte stellen Sie die korrekte Reihenfolge aller Ausführungen sicher. Wir danken für Ihre Mithilfe!

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühr

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR.

Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.



Visum zur Arbeitsplatzsuche


Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Urkunden über den Personenstand wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden o.ä. müssen im Original mit Legalisation/Apostille eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 8-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat die Versagung des Visums zur Folge.

Allgemeine Informationen

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.


Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Link zur Seite „Make it in Germany.de

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.


Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.


Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit mind. zwei (2) komplett freien Seiten). Die Gültigkeit des Passes muss die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten.

Eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses

Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
- Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland (im Original und mit einer Kopie).

Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:
- Ein Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

- Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit einer Kopie

oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer Kopie (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Qualifikationsnachweise im Original und einer Kopie: Hochschulabschluss (mit Beiblatt)

Motivationsschreiben für die geplante Arbeitsplatzsuche mit einer Kopie. Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden

Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung:
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 anhand eines anerkannten Sprachdiploms im Original und einer Kopie
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang mit einer Kopie

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller aktuell mind. 947 € pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (durch nachgewiesene Eigenmittel, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 5.682,- € und zusätzlich die für eine evtl. Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel in Höhe von 1.400,- € nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto:
Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.

Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung:
Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet, im Original mit zwei(2) Kopien.

Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Angola

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Angola, z.B. Arbeitsvisum

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in AOA. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.


Visum für Au-Pair

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Urkunden über den Personenstand wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden o.ä. müssen im Original mit Legalisation/Apostille eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 8-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat die Versagung des Visums zur Folge.

Allgemeine Informationen

Personen, die das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung als Au-pair erteilt werden, und zwar für eine Dauer zwischen mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten.

Ziel von Au-pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur ein Mal möglich.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen. Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit mind. zwei (2) komplett freien Seiten). Die Gültigkeit des Passes muss die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten.

Eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Unterschriebener Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Muster im Original und eine Kopie. Ein Ausdruck oder eine Faxkopie werden akzeptiert, wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam.

Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer Kopie

Motivationsschreiben mit einer Kopie; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden

Meldebescheinigung der Gastfamilie im Original und eine Kopie

Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise, z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung (im Original und eine Kopie)

Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats im Original und eine Kopie)

Krankenversicherung gem. EU-Norm (gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (in der Regel durch Au-pair-Vertrag)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Angola

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Angola, z.B. Arbeitsvisum

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in AOA. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.

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