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Visa für Studium und Intensivsprachkurse

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

Artikel

Vorzugsweise sollte folgender Link zum Ausfüllen des Antragsformulars genutzt werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Studium finden Sie auch unter https://www.studieren-in-deutschland.org/ .

Visa für Studierende

Allgemeine Informationen

Die Beantragung eines Visums zu Studienzwecken in Deutschland ist möglich, sofern Sie eine Studienzulassung (auch bedingte Studienzulassung aufgrund –noch– fehlender Sprachkenntnisse) einer deutschen Universität oder Fachhochschule bzw. eine Zulassungsbescheinigung zu einem Studienkolleg vorliegt und die Finanzierung des Studienaufenthalts erwiesenermaßen gesichert ist. Alternativ können Unterlagen zum Nachweis der bisherigen Ausbildung und Ausführungen zur geplanten Studienabsicht in Deutschland vorgelegt werden (vgl. § 16 Absatz 1a AufenthG).

Da die Botschaft im Allgemeinen die endgültige Entscheidung über den Antrag nur nach vorheriger Beteiligung der für den zukünftigen Studienort zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland treffen kann, ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens acht Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu rechnen.

Für Studierende einer Hochschule, die ein von einer öffentliche Stelle in Deutschland vergebenes Stipendium erhalten (DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche weiterführende Bildungseinrichtungen), ist die Beteiligung der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Hier beträgt die Bearbeitungszeit ca. zwei Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Für den Studienaufenthalt erteilt die Deutsche Botschaft das sogenannte Nationale Visum (Kategorie D), welches im Regelfall eine dreimonatige Gültigkeit besitzt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland reisen. Für diese Reise ist der Transit in andere Schengenstaaten möglich. Nach Ankunft wendet sich der Visuminhaber sodann an die Ausländerbehörde seines neuen Aufenthaltsorts in Deutschland. Dort erhält dieser nach erneuter Überprüfung der Voraussetzungen den Aufenthaltstitel.

Falls Sie beabsichtigen, vor Studienaufnahme an einem Deutschkurs teilzunehmen, beantragen Sie bitte ein Visum zur Absolvierung eines auf das Hochschulstudium vorbereitenden Sprachkurses (siehe „Visa für Sprachkurse“).

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums für den Besuch eines Studiums in Deutschland. Die Deutsche Botschaft sowie die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland evaluieren in jedem Einzelfall die vorgelegten Antragsunterlagen hingehend darauf, ob das Einreisevisum erteilt werden kann.


Erforderliche Antragsunterlagen

Für den Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit je einer Kopie vor:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (einfache Ausfertigung)
  • Erklärung nach § 54 Abs. 2 AufenthG
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
  • Vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland (z.B. einladende Person, Kontaktperson der Sprachschule oder der Studentenunterkunft)
  • Zulassungsbescheinigung einer deutschen Universität oder Fachhochschule bzw. eine Zulassungsbescheinigung zu einem Studienkolleg (Alternativ können Unterlagen zum Nachweis der bisherigen Ausbildung und Ausführungen zur geplanten Studienabsicht in Deutschland vorgelegt werden (vgl. § 16 Absatz 1a AufenthG)).
  • Nachweis über die Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache mind. auf dem Niveau B1
  • Einfaches Anschreiben auf Deutsch, in welchem Sie Ihre Absichten und mit dem Studium in Deutschland verbundenen Erwartungen und Ziele darlegen.
  • Ausführlicher Lebenslauf in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung
  • (Schul-/Universitäts-)Abschlusszeugnis mit vereidigter deutscher Übersetzung
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis über die Reisekrankenversicherung (Mindestgültigkeit für die ersten drei Monate nach Einreise mit Mindestdeckung 30.000,-- EUR bzw. 50.000,-- USD. Vor Erteilung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ist bei dortiger Stelle der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für Deutschland nachzuweisen. Die Reisekrankenversicherung muss ab Einreise gültig sein.)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.


Um die Bearbeitungs- und Wartezeit zu verringern, bitten wir darum, dass Sie die Antragsunterlagen in drei Ausführungen vorlegen: Eine Ausführung im Original und die beiden weiteren in Kopie. Bitte stellen Sie die korrekte Reihenfolge aller Ausführungen sicher.


Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühr

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR.

Teilnehmer eines Sprachkurses, die ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, sind von der Entrichtung der Gebühr befreit. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.


Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren u.a. durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen grundsätzlich frei.


Visa für Intensivsprachkurse

Hier finden Sie das Antragsformular für ein Einreisevisum zum Spracherwerb, sowie sämtliche Antragsvoraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Ein Intensivsprachkurs Deutsch umfasst täglichen Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden/Woche. Wochenend- oder Abendkurse entsprechen nicht dieser Voraussetzung. Ebenso entsprechen Integrationskurse für Ausländer, die bereits in Deutschland leben, nicht dieser Kategorie.

Die Deutsche Botschaft kann die endgültige Entscheidung über den Antrag nur nach abgeschlossener Mitwirkung der Ausländerbehörde des voraussichtlichen Aufenthaltsorts in Deutschland treffen.

Aufgrund dieses Prozesses sollte der Antragsteller eine Mindestbearbeitungsdauer von sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kalkulieren.

Um an einem Sprachkurs teilzunehmen, erteilt die Deutsche Botschaft das sogenannte Nationale Visum (Kategorie D), welches im Regelfall eine dreimonatige Gültigkeit besitzt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums kann der Visuminhaber nach Deutschland reisen. Für diese Reise ist der Transit in anderen Schengenstaaten möglich. Nach Ankunft wendet sich der Visuminhaber sodann an die Ausländerbehörde seines neuen Aufenthaltsorts in Deutschland. Dort erhält dieser nach erneuter Überprüfung der Voraussetzungen den Aufenthaltstitel.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums für den Besuch eines Intensivsprachkurses Deutsch in Deutschland. Die Deutsche Botschaft sowie die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland evaluieren in jedem Einzelfall die vorgelegten Antragsunterlagen im Hinblick darauf, ob das Einreisevisum erteilt werden kann.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für den Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit je einer Kopie vor:

  • Reisepass mit mind. dreimonatiger Gültigkeit über das geplante Abreisedatum aus Deutschland hinaus (Original, sowie zwei Kopien der Personaldatenseiten des Passes)
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (einfache Ausfertigung)
  • Erklärung nach § 54 Abs. 2 AufenthG
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund)
  • Vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland (z.B. einladende Person, Kontaktperson der Sprachschule oder der Studentenunterkunft)
  • Einschreibebestätigung des Sprachinstituts mit Briefkopf der Sprachschule und Nennung der Dauer und Intensität des Deutschkurses
  • Einfaches Anschreiben des Antragstellers über die Motivation bezgl. des gewünschten Besuchs eines Intensivsprachkurses auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung
  • Ausführlicher Lebenslauf in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung
  • (Schul-/Universitäts-)Abschlusszeugnis mit vereidigter deutscher Übersetzung
  • Falls Sie bereits einen Deutschkurs besucht haben: Abschlussbestätigung oder Sprachzeugnis über den Kurs (ggfs. mit deutscher Übersetzung)
  • Nachweise über die Qualifikation (z.B. Universitätsdiplom, legalisiert und mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche)
  • Falls Sie nach erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses beabsichtigen in Deutschland an einer Universität oder Hochschule zu studieren oder zu promovieren: Kopie der bisher mit der Hochschule oder dem Leiter des Studienkollegs gewechselten Korrespondenz; für Doktoranden: Kopie der Korrespondenz mit dem zukünftigen Doktorvater
  • Falls Sie einen weiterführenden Universitätsabschluss in Deutschland erwerben möchten (Master o.ä., kein Bachelor): Nachweis über den erfolgreichen Erwerb eines Bachelors mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis über die Reisekrankenversicherung (Mindestgültigkeit für die ersten drei Monate nach Einreise mit Mindestdeckung 30.000,-- EUR bzw. 50.000,-- USD. Vor Erteilung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ist bei dortiger Stelle der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung für Deutschland nachzuweisen. Die Reisekrankenversicherung muss ab Einreise gültig sein.)

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden! Unvollständige Antragsunterlagen können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Um die Bearbeitungs- und Wartezeit zu verringern, bitten wir darum, dass Sie die Antragsunterlagen in drei Ausführungen vorlegen: 1. Ausführung im Original und die beiden weiteren in Kopie. Bitte stellen Sie die korrekte Reihenfolge aller Ausführungen sicher. Wir danken für Ihre Mithilfe!

Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann.

Gebühr

Die Gebühr für Visa der Kategorie D beträgt 75,-- EUR.

Teilnehmer eines Sprachkurses, die ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, sind von der Entrichtung der Gebühr befreit. Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung in AOA in bar, eine Zahlung mittels Barscheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.




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