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Schengen-Visa

Visumetiketten

Visumetiketten, © Thomas Köhler/photothek.de

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Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das aus.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag zwischen 6 Monate und 15 Tage vor dem geplanten Reisedatum beantragen.

Angolanische Staatsangehörige, und einige ausländische Staatsangehörige, die sich dauerhaft in Angola aufhalten, benötigen für die Einreise in den Schengenraum einen gültigen Sichtvermerk, auch für den sog. Kurzaufenthalt. Die Mitgliedsstaaten des Schengenraums sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Spanien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.

Angolanische Staatsangehörige benötigen für den internationalen Flughafentransit in Deutschland kein Visum der Kategorie A (siehe hierzu gesondertes Merkblatt der Botschaft).

Der Schengenstaat, welcher zuständig für die Antragsannahme ist, bestimmt sich zunächst nach dem Reisezweck und der Dauer des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat, und erst anschließend hilfsweise nach dem Land der Ersteinreise in den Schengenraum.

Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Die jeweiligen Originale der Antragsunterlagen sind vorzulegen.

Bitte beantragen Sie Ihr Visum mit ausreichend zeitlichem Vorlauf unter Berücksichtigung der notwendigen Bearbeitungsdauer. Es ist jedoch nicht möglich, Ihren Antrag entgegen zu nehmen, wenn das beabsichtigte Reisedatum mehr als sechs Monate in der Zukunft liegt.

Um Ihren Visumantrag abzugeben, beantragen Sie bitte online über das Terminvergabesystem einen Termin.

Es werden nur vollständige Anträge akzeptiert. Die Bearbeitungsdauer liegt im Regelfall innerhalb von 15 Kalendertagen, gerechnet ab Antragstellung. Die Bearbeitung kann sich in Einzelfällen auf bis zu 60 Kalendertage erhöhen, insbesondere wenn eine besonders aufmerksame Analyse des Antrags angezeigt ist.

Bezahlung der Visumgebühr in der Regel i.H.v. 80,- EUR (zahlbar in bar in Kwanza) bedingt nicht die Erteilung des Visums. Eine Erstattung ist nicht möglich.



Checkliste der notwendigen Unterlagen:

□ Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

□ Gültiger Reisepass

□ Vorlage einer Kopie des Personalausweises

□ Nachweis des Besitzes einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung gem. Art. 15 Visakodex, die die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthalts bzw. der Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten abdeckt.

□ Bestätigte Flugbuchung mit festen Daten (nicht Platz auf Warteliste)

Nicht-angolanische Staatsangehörige: eine Aufenthaltsgenehmigung, die noch länger als drei Monate nach der voraussichtlichen Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig ist

Minderjährige: Geburtsurkunde des Kindes (Assento de nascimento, immer bei erstmaliger Antragstellung) und gültiger Personalausweis (mit Angabe der Namen der Eltern) und von einem Elternteil oder einem Vormund unterzeichnetes Antragsformular

o Wenn der/die Minderjährige(n) in Begleitung eines Elternteils reist/reisen:

Eine Kopie der Einwilligung* des nicht mitreisenden Elternteils, aus der Folgendes hervorgeht: dass der Minderjährige die Erlaubnis für die betreffende Reise hat, der vollständige Reiseverlauf und wer den/die Minderjährige(n) begleitet. Beizufügen ist ferner eine Kopie eines gültigen Visums oder eines Dokuments, das dieser Person das Reisen ermöglicht. Ausnahmen werden gestattet, wenn der Elternteil, mit dem der/die Minderjährige reist, das alleinige Sorgerecht besitzt. Dies ist durch ein entsprechendes Gerichtsurteil oder eine Sterbeurkunde nachzuweisen.

o Wenn der/die Minderjährige(n) allein reist/reisen:

Eine Kopie der Einwilligung* des Vormunds oder des Sorgeberechtigten, aus der Folgendes hervorgeht: dass der Minderjährige die Erlaubnis für die betreffende Reise hat, der vollständige Reiseverlauf, Angaben zu der verantwortlichen (volljährigen) Person, die den Minderjährigen begleitet. Beizufügen ist ferner eine Kopie eines gültigen Visums oder eines anderen Dokuments, das dieser Person das Reisen ermöglicht.

Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts der Person, die die Reisekosten trägt. Falls ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben sind, ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.


*Diese Einwilligung muss von einem angolanischen Notar und dem angolanischen Außenministerium beglaubigt sein.


Besondere Anforderungen je nach Reisezweck

1. Geschäftsreise

□ Eine Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu einem Treffen, einer Konferenz oder einer geschäftlichen/kommerziellen Veranstaltung

□ Ein vom Direktor unterzeichnetes Schreiben des Arbeitgebers, aus dem der berufliche Status des Antragstellers und der Grund für die Reise hervorgehen, und in dem dargelegt wird, wer für die Kosten des Aufenthalts und der Rückkehr nach Angola aufkommt

□ Hotelbuchung oder sonstiger Unterkunftsnachweis

Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bei Personen, die beabsichtigen, die Kosten für die Reise selbst zu tragen

□ Wenn das Unternehmen/die Behörde, die die Einladung ausgestellt hat, auch für sämtliche Kosten der Reise aufkommt, muss es/sie eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

2. Tourismus oder privater Besuch

Einladungsschreiben der einladenden Person zusammen mit einer Kopie des Reisepasses oder der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person

□ Hotelbuchung oder sonstiger Unterkunftsnachweis

Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bei Personen, die beabsichtigen, die Kosten für die Reise selbst zu tragen

□ Wenn ein Dritter die Kosten der Reise übernimmt, muss er eine entsprechende Erklärung unterzeichnen und den Nachweis ausreichender Mittel zur Abdeckung dieser Kosten erbringen (z.B. die letzten Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge oder in manchen Mitgliedstaaten ein hierfür verlangtes offizielles Formular (siehe Websites des betreffenden Mitgliedstaats)).

3. Medizinische Behandlung

Amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung/des Arztes im Bestimmungsland, aus dem hervorgeht, dass die notwendige medizinische Behandlung durchgeführt werden kann und der Antragsteller zu diesem Zweck aufgenommen wird

□ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung der Behandlungskosten und der damit verbundenen Auslagen oder Nachweis der Vorauszahlung der Behandlung


Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit. Bezahlung der Visumgebühr i.d.R. i.H.v. 80,-- EUR (zahlbar in bar in Kwanza) bedingt nicht die Erteilung des Visums. Eine Erstattung ist nicht möglich.


Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.


Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Bearbeitungsdauer liegt im Regelfall innerhalb von 15 Kalendertagen, gerechnet ab Antragstellung. Die Bearbeitung kann sich in Einzelfällen auf bis zu 60 Kalendertage erhöhen, insbesondere wenn eine besonders aufmerksame Analyse des Antrags angezeigt ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.


Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass innerhalb von15 Kalendertagen abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.


Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise.

Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)



Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren


Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.


Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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