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Übersetzungsbescheinigung

Adressbuch

Ein Adressbuch am Mittwoch (23.01.2008) auf der Messe Paperworld in Frankfurt am Main. Foto: Frank May +++(c) dpa - Report+++, © picure-alliance/ dpa

Artikel

Übersetzungsbescheinigung

1. Deutsche Dokumente zur Vorlage bei angolanischen Behörden

Wird die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung zur Vorlage bei einer angolanischen Behörde / Gericht benötigt, kann ein in Angola ansässiger Übersetzer mit der Übersetzung betraut werden.

Da selbst eine durch einen in Angola vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung regelmäßig von den angolanischen Behörden nicht anerkannt wird, kann anschließend die Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung durch die Botschaft erfolgen. Diese ist gebührenpflichtig. Die Gebühr pro Bescheinigung beträgt mindestens den Gegenwert von 15,00 Euro in Kwanzas und für jede weitere Zeile 0,90 Euro.

Anschriften von Übersetzern in Angola finden Sie in der Übersetzerliste.

Alternativ kann eine in der Bundesrepublik Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung zur Vorlage bei angolanischen Behörden mit einer Bestätigung der Botschaft versehen werden.

Die Botschaft selbst kann keine Übersetzungen vornehmen.

2. Angolanische / Portugiesisch-sprachige Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden

Angola kennt die Institution eines vereidigten Übersetzers.

Sollte eine deutsche Behörde / Gericht auf eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers bestehen, so kann die Urkunde entweder in Angola durch einen vereidigten Übersetzer oder in Deutschland übersetzt werden.

Falls Sie einen in Angola vereidigten Übersetzer beauftragen möchten, klären Sie dessen Anerkennung bitte vorab bei der deutschen Behörde / dem deutschen Gericht ab. Die Botschaft kann keine Übersetzungen aus der portugiesischen in die deutsche Sprache zur Vorlage in Deutschland bestätigen.

Adressen von vereidigten Übersetzern für die portugiesische Sprache in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes für Dolmetscher und Übersetzer e.V. (www.bdue.de). Übersetzungen aus der portugiesischen in die deutsche Sprache kann die Botschaft nicht bestätigen.



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