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Rente und Lebensbescheinigungen

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel


Allgemeine Hinweise

Auch im Ausland erfolgen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenleistungen aus Deutschland.

Die Rentenzahlungen erfolgen jedoch nicht durch die Botschaft, sondern durch diverse deutsche Rententräger. Diese beauftragen in der Regel Bankinstitute zur Durchführung der Auszahlungen (in der Regel monatlich, bei kleinen Beträge auch dreimonatlich oder halbjährlich).

Rentenzahlungen aus Deutschland werden immer im Voraus geleistet.

Die Botschaft kann lediglich eine Mittlerfunktion zwischen dem Rentenberechtigen und der deutschen Rentenkasse erfüllen. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, Rentenanpassungen, Genehmigung von Anträgen etc. muss daher weitestgehend den Spezialisten der verschiedenen Rententräger überlassen bleiben.



Beantragung einer Rente

Die Botschaft kann bei der Bestellung von Antragsformularen (auch im Internet erhältlich), Weiterleitung von Anträgen, Bestätigungen der Staatsangehörigkeit, Bestätigungen von Lebensbescheinigungen und Beglaubigung evtl. einzureichender Kopien behilflich sein.


Bezieher deutscher Renten

Ehemalige DDR-Vertragsarbeiter, die bis einschließlich 1990 zurückgekehrt sind, müssen sich an das angolanische Arbeitsministerium wenden, da zwischen der ehemaligen DDR und Angola ein Gegenseitigkeitsabkommen bestanden hat. Nach diesem Abkommen wurden von der ehemaligen DDR Ausgleichszahlungen an das angolanische Arbeitsministerium geleistet. Eine Erstattung von Rentenansprüchen durch die deutschen Versicherungsanstalten ist nicht mehr möglich.


Lebensbescheinigung

Üblicherweise bitten die deutschen Rententräger den Rentenempfänger einmal pro Jahr um eine amtliche Lebensbescheinigung (Erklärungen zum Weiterbezug einer Rente), welche an den zuständigen Rententräger zurückgesandt werden muss, um die Weiterzahlung der Rente zu gewährleisten. Diese Bescheinigung kann durch angolanische Notare oder durch die Botschaft aufgenommen werden. Der Berechtige muss bei der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Reisepass
  • das vom Rententräger übersandte Lebensbescheinigungsformular (oder ein Ausdruck rechts aufgeführten Bescheinigung).

Die Rücksendung der abgestempelten Bescheinigung kann durch die Botschaft erfolgen. Ggf. muss für die Aufnahme der Lebensbescheinigung eine Gebühr entrichtet werden.



Todesfall

Verstirbt ein Rentenempfänger, steht den Hinterbliebenen die Rente bis einschließlich des Ablaufs des Sterbemonats zu. Später noch eingehende Rentenzahlungen müssen zurückerstattet werden.

Das Versterben eines Rentenempfängers sollte der Botschaft schnellstmöglich mitgeteilt werden, damit die Rentenbehörde informiert werden kann. Um Vorlage einer beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde wird gebeten. Ob im Einzelfall dem hinterbliebenen Ehegatten eine Witwenrente zusteht, wird nur auf Antrag durch die Rentenbehörde geprüft.


Besteuerung von Renten

Seit 2005 sind auch im Ausland lebende Rentner mit aus Deutschland bezogenen Renteneinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG grundsätzlich beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Weitere Informationen

Kontaktformular

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